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Entlassmanagement
Die Entlassung/Abreise eines Patienten aus der Rehabilitation ist insbesondere gekennzeichnet durch:
- Dokumentation Verweildauer/Pflegetage
- Erhebung des Therapiergebnisses
- Erhebung des Zielerreichungsgrades
- Erstellen eines Kurzberichtes
- Erstellen eines Entlassungsberichtes
- Festlegung von Nachsorgemaßnahmen
Die Rehabilitationsklinik ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung des Patienten aus der Rehabilitationsklinik vorzubereiten, um eine lückenlose Anschlußversorgung zu organisieren. Die Rehabilitationsklinik stellt fest, ob und welche pflegerischen und/oder medizinischen Maßnahmen erforderlich sind und leitet diese bereits während des Aufenthaltes ein.
Der Patient wird über die Maßnahmen informiert und muß seine Einwilligung erklären.