Entlassmanagement

Die Entlassung/Abreise eines Patienten aus der Rehabilitation ist insbesondere gekennzeichnet durch:

Die Rehabilitationsklinik ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung des Patienten aus der Rehabilitationsklinik vorzubereiten, um eine lückenlose Anschlußversorgung zu organisieren. Die Rehabilitationsklinik stellt fest, ob und welche pflegerischen und/oder medizinischen Maßnahmen erforderlich sind und leitet diese bereits während des Aufenthaltes ein.

Der Patient wird über die Maßnahmen informiert und muß seine Einwilligung erklären.