Arbeitsschutzrecht

Unter Arbeitsschutzrecht versteht man Gesetze und Vorschriften, die dem Schutz des Arbeitnehmers (vor Unfällen und Verletzungen) dienen. Da sich Arbeitnehmer nur auf das Recht berufen können, wenn sie es kennen, sieht der Gesetzgeber vor, dass die wichtigsten Vorschriften und Gesetze im Betrieb ausgelegt oder ausgehängt werden müssen. Alle wichtigen aushangpflichtigen Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz sind im Personalraum (UG, Haus Vier Eichen) einzusehen und zwar in einer Textausgabe „Arbeitsschutzgesetze 2015“ des Verlages C.H. Beck. Weitere Exemplare sind in der Küche und in der Physikalischen Therapie einzusehen.

Relevate Richtlinien und Informationsquellen:

Das Formular mit der Verzichtserklärung zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (VU) ist im Ordner „Formulare GF – QM“ zu finden.