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Leblose Person: was ist zu tun?
Alle Ärzte und alle Mitarbeitenden des Pflegedienstes absolvieren jährlich eine Reanimationsschulung (siehe Schulungsplan und ausgestellte Zertifikate).
Die Teilnahme der Mitarbeitenden der übrigen Abteilungen ist freiwillig. Insbesondere Mitarbeitende mit Einzelkontakten wie Therpeut/innen, der Fahrdienst u.a. sollten im Abstand von zwei Jahren geschult werden.
Die Teilnahme an den Schulungen wird dokumentiert.
Die Schulung erfolgt nach den Leitlinien zur Reanimation des ERC (European Resuscitation Council) von 2021. Zusätzlich wird ein Konzept zur Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegepersonal geschult.
Zuständig für die Durchführung der Reanimationsschulungen ist:
Herr Michael Nagel, Innerklinisches Notfallmanagement derAkademie für Gesundheitsberufe Minden